Um eine ambulante Kur von Ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen
(§ 23 Abs. 2 Sozial gesetzbuch V), beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Vor der Kur besorgen Sie sich den Kurantrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Füllen Sie diesen mit Ihrem Hausarzt aus und geben Sie Marienbad, Franzensbad, Karlsbad oder Joachimsthal als Wunschziel an.
2. Anschließend reichen Sie den ausgefüllten Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese informiert Sie nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst über die Art und Höhe der Kostenübernahme (dieser Vorgang kann längere Zeit in Anspruch nehmen).
3. Genehmigt die Krankenkasse Ihre Kur, übernimmt sie die Kosten der ärztlichen Behandlung und der Kurmittel (Badearzt, Massagen etc., abzüglich gesetzlicher Eigenanteile) sowie einen Zuschuss von max. 13 € pro Tag zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung usw.).
4. Bestätigungen für die Krankenkasse Für eine mögliche Bezuschussung Ihrer Kur lassen Sie sich folgende Bestätigungen am Ende Ihres Aufenthaltes ausstellen und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein: Die Bestätigung über die erhaltenen Kuranwendungen bekommen Sie in der 2. Woche durch Ihr Hotel (kostenpflichtig). Die Bestätigung über den Aufenthalt (Unterkunft und Verpflegung) erhalten Sie ca. 2 Tage vor der Heimreise im CUP VITAL-Servicecenter (kostenlos). Dafür bitte mitbringen: Die Reisebuchungsbestätigung von CUP VITAL oder des Busunternehmens (der Reisepreis muss jedenfalls eindeutig ersichtlich sein!) und die Bestätigung des Hotels über die erhaltenen Anwendungen.
Bitte beachten Sie:
» Die Bestätigungen für die Krankenkasse erhalten Sie nur in Marienbad oder Franzensbad vor Ihrer Abreise. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nicht mehr ausgestellt werden! Wir können Ihnen keine Garantie für die Kostenübernahme geben, da die Entscheidung darüber im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse liegt! |